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Satzung des Dippser Musikantenklubvereins
§1 Name und Sitz, Eintragungsbegehren
1. Der Verein führt den Namen "Dippser Musikantenklub Verein".
Sitz des Vereins ist Dippoldiswalde.
Nach Eintragung lautet der Name:"Dippser Musikantenklubverein e.V.“
§2 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch das Zusammenführen
von Laien-
und Berufsmusikern zur Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch.
Auch die Förderung
künstlerischen Nachwuchses durch Schaffung von
Auftrittsmöglichkeiten im Rahmen
von durch den Verein organisierten und verantworteten,
öffentlichen Veranstaltungen
gehört zu den Zielen des Vereins.
4. Der Verein tritt auch als Veranstalter von größeren Musik- Veranstaltungen,
wie dem
Dippser Sommer open air und dem Dippser Stadtfest auf,
mit dem Ziel, der Erwirtschaftung der
finanziellen Mittel für die unter 3. genannten Ziele.
5. Der Verein ist selbstlos tätig. er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Mittel des Vereins dürden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden
Minderjährige bedürfen der Erlaubnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit
2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes
durch freiwilligen Austritt, der schriftlich
gegenüber dem Vorstand, zu erklären ist,
durch Ausschluss aus dem Verein oder durch Streichung
aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung
mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.
§5 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die Höhe der Jahresbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
§6 Vorstand
1.Der Gesamtvorstand besteht aus:
-dem Vorsitzenden
-dem stellv. Vorsitzenden
-dem Beisitzer
-
2. Vorstand gem. §26 BGB sind demnach 3 Personen.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
§7 Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl im Amt.
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein, endet das Vorstandsamt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus,
kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen,
die durch die der
Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.
§8 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst
im 1.Quartal statt. Sie wird vom Vorsitzenden mit einer frist
von 2 Wochen durch
schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet
Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt sie einen Versammlungsleiter.
Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
soweit das Gesetz keine
andere Mehrheit vorsieht.
§9 Beurkundung der Beschlüsse
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen,
das vom
Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§10 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes,
fällt das Vermögen des
Vereins an die Stadtverwaltung Dippoldiswalde,
die es ausschließlich zur Förderung von
Kunst und Kultur zu verwenden hat.
Dippoldiswalde, 02.11.2015
(Dies ist die 3. Neufassung/Satzungsänderung seit Vereinsgründung 2003)